Individualbesteuerung: Kompliziert. Ungerecht. Teuer.

Nur sehr knapp hat der Nationalrat der Einführung einer neuen Individualbesteuerung für verheiratete Paare zugestimmt. Im Ständerat war der Entscheid hauchdünn: 22 gegen 21 Stimmen. Hingegen lehnt die Konferenz der Kantonsregierungen die Individualbesteuerung ab. In der Vernehmlassung haben 21 der 26 Kantone die Vorlage abgelehnt.

Kompliziert.

Damit das Vermögen eines Ehepaars individuell versteuert werden kann, müsste sein Besitz wie bei einer Scheidung aufgeteilt werden: Bankguthaben, Wohneigentum usw.

Ungerecht.

Mit der neuen Individualbesteuerung entstehen neue Ungerechtigkeiten:
Ehepaare mit einem Haupteinkommen oder Familien mit tiefem Zweit-Einkommen müssten deutlich höhere Steuern zahlen.

Teuer.

Künftig müssten Ehepaare zwei statt nur eine Steuererklärung ausfüllen. Für die Bearbeitung der 1,7 Millionen zusätzlichen Steuererklärungen müssten die Kantone und Gemeinden tausende neue Steuerbeamte einstellen.

Die steuerliche Benachteiligung verheirateter Paare («Heiratsstrafe») kann viel einfacher und ohne bürokratische Individualbesteuerung beseitigt werden. Das hat die Mehrheit der Kantone gezeigt.

Noch mehr Bürokratie.

Kantone und Gemeinden müssten ihr Steuerrecht überarbeiten. Prämienverbilligungen, Stipendien
oder Vergünstigungen für familienergänzende Kinderbetreuung: alles müsste neu geregelt werden. Ein riesiger bürokratischer Aufwand – ohne wirklichen Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger.

Die Individualbesteuerung löst kein
Problem – sie schafft viele neue. 

Es gibt einfachere, gerechtere und föderalistische Lösungen zur Abschaffung der Heiratsstrafe. 

Darum: 

NEIN zur Individualbesteuerung 
NEIN zum Bürokratiemonster 
JA zu Familie, Mittelstand und Föderalismus